Taxigutscheinsystem Calemo

Die Mobilität in der Region Marchfeld wird mit Taxigutscheinen unterstützt. 

Gestartet wird mit einer großzügigen Unterstützung der Gruppe der mobilitätseingeschränkten Personen ab Mitte April 2024. Wer wird als mobilitätseingeschränkt definiert? Diese Gruppe umfasst Personen, welche Pflegestufe 1 oder höher, einen Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest vorweisen können.

Calemo Marchfeld

Es gibt zwei Varianten des Gutscheins: digital am Smartphone oder als klassischer Papiergutschein.„Calemo“ steht für Cashless mobility (= bargeldlose Mobilität) und ist eine Entwicklung der Fachgruppen für die Beförderungsgewerbe mit PKW der Wirtschaftskammern NÖ und Tirol.

„Wir freuen uns sehr mit dem Pilotprojekt im Marchfeld erstmals Calemo nach Niederösterreich zu bringen und auf die Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie den regionalen Taxiunternehmen.”, so Günther Berger, Obmann der Fachgruppe in der  Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Die Calemo Marchfeld-Taxigutscheine ermöglichen den Gemeinden, den Nutzerinnen und Nutzern sowie den Taxiunternehmen eine einfache und flexible Handhabung. Die Taxifahrten werden direkt bei dem Taxiunternehmen in der Nähe gebucht und können dann mittels QR Codes direkt im Taxi bezahlt werden. Jeder mobilitätseingeschränkten Person stehen in der ersten Phase pro Quartal 175€ an Taxigutscheinen zur Verfügung.

„Mit der Wirtschaftskammer NÖ haben wir als Region Marchfeld einen starken Partner an der Seite. Wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Region sehen in diesem niederösterreichischen Pilotprojekt die große Chance, dass unsere Unterstützung direkt bei jenen Personen ankommt, die dies am dringendsten benötigen. Weitere Nutzergruppen wie ältere Personen oder Jugendliche sollen folgen.“, so Regions-Obmann LAbg. Bgm. René Lobner.

Nähere Informationen zur Ausgabe des Gutscheines erfolgen im jeweiligen Gemeindeamt der Heimatgemeinde. Gestartet wird mit 17 der 23 Marchfeldgemeinden, weitere sollen bald folgen. 

Die Taxifahrt kann direkt bei einem der Calemo-Partnerbetrieben gebucht werden.
Folgende Taxiunternehmen unterstützen das Calemo-System:

Die teilnehmenden Marchfeld-Gemeinden (Stand 18.04.2024):

Aderklaa, Andlersdorf, Eckartsau, Engelhartstetten, Gänserndorf, Großhofen, Haringsee, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfeld, Marchegg, Markgrafneusiedl, Orth an der Donau, Raasdorf, Strasshof an der Nordbahn, Untersiebenbrunn, Weiden an der March, Weikendorf

 

Die Umsetzung des neuen Mobilitätsangebotes Calemo Marchfeld wurde in den letzten Wochen und Monaten federführend von der KEM Marchfeld mit Unterstützung des Mobilitätsmanagements der NÖ.Regional, sowie dem Verkehrsplanungsbüro Verracon und der Rechtsanwaltskanzlei Schweinhammer ausgearbeitet.

Foto: Region Marchfeld

Teilnahmebestimmungen für Taxiunternehmer am Mobilitätsprojekt zur Unterstützung der Mobilität der heimischen Bevölkerung bei regionalen Taxifahrten:

Als offenes System sind weitere Taxiunternehmen gerne eingeladen sich zu beteiligen. Die Gemeinden der Region Marchfeld geben Gutscheine für Taxifahrten zur Unterstützung der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung aus. Die Gutscheine können bei allen am CALEMO-Gutscheinsystem teilnehmenden Taxiunternehmer zur Bezahlung des Fahrpreises eingelöst werden.

Sämtliche teilnehmenden Unternehmer, die die Befugnis zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen können am CALEMO-System teilnehmen.

Für die Teilnahme am CALEMO-System ist eine Anmeldung unter https://www.calemo.at/city-full.php erforderlich.
Die Abrechnung erfolgt mit der für das CALEMO Marchfeld-Gutscheinsystem verantwortlichen Wirtschaftskammer Niederösterreich, Sparte Transport und Verkehr.

Die Entgegennahme von Taxigutscheinen für unter den Gesamtvertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (Infos HIER) fallende Krankenbeförderungen ist unabhängig von den Begleitumständen (dies gilt auch bei Mitnahme einer Begleitperson) unzulässig. 

Mit der Teilnahme verpflichten sich die Unternehmer, den Gesamtbetrag der auf den Fahrpreis angerechneten Taxigutscheine auf ihren Rechnungen auszuweisen.

 

Rückfragen zu den Gutscheinen: bei der jeweiligen Gemeinde 
Allgemeine Fragen zum System: DI Rafaela Obetzhauser | r.obetzhauser@regionmarchfeld.at |0664 137 81 61