Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Die ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt.

Die Generalversammlung setzt sich aus den 23 Bürgermeistern der Region und 24 Interessensvertreter/innen aus allen sozioökonomischen Bereichen der Region zusammen.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Es dürfen weder Vertreter/innen der öffentlichen Hand noch andere einzelne Interessensgruppierungen mit mehr als 49% der Stimmrechte vertreten sein.

Aufgaben und Wirkungsbereich der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

  • Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer
  • Beschlussfassung über den Finanzplan
  • Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer der Bestellung und Enthebung der
  • Mitglieder des Projektauswahlgremiums
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
  • Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereines
  • Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen
  • Festlegung von Leitlinien im Sinne von „Aufgaben und Wirkungsbereich des Vorstandes“ und Überwachung ihrer Einhaltung.