Umsetzung des LEADER-Projektes
Gratulation! Jetzt können Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes starten. Halten Sie sich in der Umsetzung möglichst genau an das Konzept. Natürlich können sich in jedem Prozess unvorhersehbare Wendungen ergeben. Jedoch beachten Sie: Jeder Änderung muss vorab bei der Förderstelle beantragt und genehmigt werden! Ansonsten können die Kosten nicht abgerechnet werden. Achten sie unbedingt auf die Publizitätsvorschriften (z. B. Förderlogos). Der Fördergeber kann Sanktionen aussprechen. Denn: Aus der Genehmigung des Förderantrags entsteht dem Förderwerber noch kein Rechtsanspruch auf die tatsächliche Auszahlung, der maximalen Förderung, sondern die Auszahlung hängt von der positiven Entscheidung über den Zahlungsantrag ab. Dafür ist während der Projektumsetzung einiges zu beachten.
In der Projektumsetzung sind Sie gefordert:
- das Projekt exakt gemäß Projektbeschreibung durchzuführen, damit es das bringt, was das Marchfeld gemäß Regionsstrategie durch die Förderungen anstrebt.
- für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung ihrer Rechnungsaussteller zu sorgen, damit jede Rechnung eindeutig Ihrem Förderprojekt zuordenbar ist.
- auf eine mustergültige Zahlung dieser Leistungen zu achten und damit klarlegen, dass Ihnen die Kosten tatsächlich angefallen sind.
- bei allen Projektmaßnahmen die Fördergeldgeber zu publizieren, damit der Beitrag der EU zur Belebung unseres ländlichen Raums auch sichtbar ist.
- (laufend) eine Wirkungsmessung mittels Indikatoren durchzuführen, damit der Beitrag zur Umsetzung der LES belegbar ist.
Hier finden Sie zusammengefasst, was es laufend im Auge zu behalten gilt.
Schauen Sie hier im Tun immer wieder rein. Dann werden Sie rasch den Überblick haben und wahren!