LAG-Vollversammlung (Generalversammlung)

Die Generalversammlung ist das beschlussfassende Gremium Vereins laut Statuten. Die ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. Die Generalversammlung setzt sich aus den 23 Bürgermeisterinnen und Bürgermiestern der Region und 24 Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern aus allen sozioökonomischen Bereichen der Region zusammen.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Es dürfen weder Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Hand noch andere einzelne Interessensgruppierungen mit mehr als 49% der Stimmrechte vertreten sein.

Aufgaben und Wirkungsbereich der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

  • Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer
  • Beschlussfassung über den Voranschlag
  • Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer
  • Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Projektauswahlgremiums
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
  • Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereines
  • Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen