Projekte-Check

Sie haben eine Projektidee und möchten LEADER-Mittel in Anspruch nehmen? Dann melden sie sich frühzeitig bei uns! Wir unterstützen sie am Weg von der Idee  zu einem in der Region umsetzbaren Projekt. Gemeinsam klären wir, ob dieses Projekt in die Lokale Entwicklungsstrategie Marchfeld 2023-2027 passt und welche Kriterien erfüllt werden müssen, um eine LEADER-Förderung beantragen, zu können.

Kontakt:
LAG-Management der LEADER Region Marchfeld
Im Schloss 1 | 2293 Marchegg
Tel: +43 2285 / 270 99
E-Mail: office@regionmarchfeld.at

Wann ist LEADER die richtige Förderschiene für Sie?

  • wenn die Ziele Ihres Projektvorhabens einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie Marchfeld 2023-2027 der Region Marchfeld leisten.
    Das Projekt muss in eines der vier Aktionsfelder passen (Wertschöpfung, Natur/Kulturerbe, Daseinsvorsorge, Klimaschutz).
  • wenn Ihr Projektvorhaben auf einem innovativen Konzept basiert und auf die Etablierung neuartiger Produkte bzw. Dienstleistungen, neuer Verfahren bzw. Prozesse, neue Vermarktungswege oder Organisationsformen abzielt.
  •  wenn das Projekt einen Mehrwert für die gesamte Region Marchfeld schafft (Wertschöpfung, Arbeitsplätze, ökologische Nachhaltigkeit, Erhalt regionaler Strukturen etc.)
  • wenn die Zusammenarbeit und Vernetzung von mehreren Akteurinnen und Akteuren, Vereinen & Institutionen innerhalb und über die Region hinaus gefördert wird.
  • wenn Ihr Projektvorhaben zur Stärkung der Lebensqualität unserer Einwohnerinnen und Einwohnern beiträgt.
  • wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit und ein nachhaltiger Nutzen des Projektvorhabens auch nach Auslaufen der Förderung sichergestellt sind.
  • wenn es eine Projektträgerin oder der Projektträger (Privatperson, Vereine, ARGE, Gemeinden, Betriebe etc.) gibt.
  • wenn die Eigenmittel zur Projektumsetzung sowie die Vorfinanzierung (LEADER-Projekte müssen von der förderwerbenden Person vorfinanziert werden bzw. werden Fördermittel erst nach erfolgreicher Projektumsetzung bzw. Projektabrechnung ausbezahlt) gesichert sind. Daher können auch keine Kosten berücksichtigt werden, welche vor der Projektgenehmigung anfallen.
  •  wenn ausreichend Zeit für die Projektentwicklung vorhanden ist. Eine Projektentwicklung mit den vorgegebenen Schritten bis zur Förderzusage dauert im Schnitt mindestens sechs Monate.

Ist LEADER für Sie die richtige Förderschiene, dann füllen Sie das Projektskizze aus und senden diesen an das Team der LEADER Region Marchfeld office@regionmarchfeld.at.

Sie werden von uns ein Feedback zu Ihrer Idee erhalten, im Anschluss laden wir Sie gerne zu einem Beratungsgespräch ein.

Als Förderwerbende Person für eine LEADER-Förderung darf auftreten:

  • Lokale Aktionsgruppen (LAG) – LEADER Region Marchfeld
  • 23 Marchfeldgemeinden
  • Gebietskörperschaften
    D.h. Bund, Länder, Gemeinden und deren Einrichtungen sowie Einrichtungen, in welchen Gebietskörperschaften kein bestimmender Einfluss (d.h. Beteiligung über 25 %) zukommt, wobei der Bund-Land-Gebietskörperschaftsanteil von den anrechenbaren Kosten abgezogen wird. (Gilt nicht, wenn der Förderungswerber eine LAG ist oder in Bezug auf Gemeinden, nachdem diese zu 100% förderfähig sind.)
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • natürliche Personen
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
  • juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
  • Vereine

LEADER-Fördergelder können für Investitionen, Sach- und Personalkosten beantragt werden. Die Förderung versteht sich dabei als Zuschuss zu anrechenbaren Kosten.

Beantragt wird brutto oder netto – je nachdem, ob die förderwerbende Person vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.

Und: Die Kosten dürfen nicht vor einem positiven Beschluss der Projektauswahlgruppe angefallen sein.

Sobald das LAG-Management die Projektidee von der förderwerbenden Person vorliegen hat, erhält diese ein Feedback und wird zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

Ein kurzer inhaltlicher Austausch mit dem LAG-Manager gibt Orientierung, ob und wie die Projektidee in die Lokale Entwicklungsstrategie passt und eine LEADER Förderung möglich ist. Weiters muss geklärt werden, ob die Idee etwa aus einer anderen Fördermaßnahme gefördert werden könnte. Falls dies zutrifft wird das Projekt an die jeweilige Stelle verwiesen, da LEADER Förderungen dort zum Einsatz kommen sollen, wo es keine anderen Unterstützungen gibt.

Im Erstgespräch werden die Rahmenbedingungen festgelegt

  • Entspricht die Idee der Lokalen Entwicklungsstrategie?
  • Ist das Konzept schlüssig?
  • Welche Vernetzungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie sieht der zeitliche Verlauf einer LEADER Förderung aus?
  • Welche Unterlagen werden für die Einreichung gebraucht?
  • Ist ein schlüssiger Finanzplan vorhanden?
  • Ist die Wirtschaftlichkeit des Projektes geben (bei wertschöpfenden Projekten)?
  • Ist das Projekt nachhaltig?
  • Ist die Finanzierung des Projektes gewährleistet?
  • Liegt die Beurteilung der fachlichen Qualität vor?
  • Was sind die nächsten Schritte?

Das LAG-Management steht der förderwerbenden Person beratend bei den weiteren Schritten der Projekteinreichung zur Verfügung.