Projekte-Check

Sie haben eine Projektidee und möchten LEADER-Mittel in Anspruch nehmen? Dann melden sie sich frühzeitig bei uns! Wir unterstützen sie am Weg von der Idee  zu einem, in der Region umsetzbaren, Projekt. Gemeinsam klären wir, ob dieses Projekt in die Lokale Entwicklungsstrategie 14-20 Marchfeld passt und welche Kriterien erfüllt werden müssen, um eine LEADER-Förderung beantragen, zu können.

Aber was macht ein LEADER Projekt aus? Welche Kriterien sind grundsätzlich zu erfüllen, um der LEADER Philosophie „Stärkung des ländlichen Raumes“ gerecht zu werden? Um ein Projekt als LEADER-Projekt bezeichnen zu können, sollte es bestimmte (einzelne und auch mehrere) Kriterien erfüllen.

Wann ist LEADER die richtige Förderschiene für Sie?

  • wenn die Ziele Ihres Projektvorhabens einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie 2020 (Link setzen zur Lokalen Entwicklungsstrategie mit den Aktionsfeldern und Outputs) der Region Marchfeld leisten.
  • wenn Ihr Projektvorhaben auf einem innovativen Konzept basiert und auf die Etablierung neuartiger Produkte bzw. Dienstleistungen, neuer Verfahren bzw. Prozesse, neue Vermarktungswege oder Organisationsformen abzielt.
  •  wenn das Projekt Mehrwerte für die gesamte Region Marchfeld schafft (Wertschöpfung, Arbeitsplätze, ökologische Nachhaltigkeit, Erhalt regionaler Strukturen etc.)
  • wenn die Zusammenarbeit und Vernetzung von mehreren Akteur/innen, Vereinen & Institutionen innerhalb und über die Region hinaus gefördert wird.
  • wenn Ihr Projektvorhaben zur Stärkung der Lebensqualität unserer Einwohner/innen beiträgt.
  • wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit und ein nachhaltiger Nutzen des Projektvorhabens auch nach Auslaufen der Förderung sichergestellt sind.
  • wenn es eine Projektträger/in (Privatperson, Vereine und Verbände, ARGE, Gemeinden, Betriebe etc.) gibt.
  • wenn die Eigenmittel zur Projektumsetzung sowie die Vorfinanzierung (LEADER-Projekte müssen von der Projektträger/in vorfinanziert werden bzw. werden Fördermittel erst nach erfolgreicher Projektumsetzung bzw. Projektabrechnung ausbezahlt) gesichert sind. Daher können auch keine Kosten berücksichtigt werden, welche vor der Projektgenehmigung anfallen.
  •  wenn ausreichend Zeit für die Projektentwicklung vorhanden ist. Eine Projektentwicklung mit den vorgegebenen Schritten bis zur Förderzusage dauert im Schnitt mindestens sechs Monate.

Ist LEADER für Sie die richtige Förderschiene, dann füllen Sie das Projektskizze aus und senden diesen an das Team der LEADER Region Marchfeld office@regionmarchfeld.at.

Sie werden von uns ein Feedback zu Ihrer Idee erhalten, im Anschluss laden wir Sie gerne zu einem Beratungsgespräch ein.

Als Förderungswerber für die LEADER-Fördergelder dürfen auftreten:

  • Lokale Aktionsgruppen (LAG) – LEADER Region Marchfeld
  • 23 Marchfeldgemeinden
  • Gebietskörperschaften
    D.h. Bund, Länder, Gemeinden und deren Einrichtungen sowie Einrichtungen, in welchen Gebietskörperschaften kein bestimmender Einfluss (d.h. Beteiligung über 25 %) zukommt, wobei der Bund-Land-Gebietskörperschaftsanteil von den anrechenbaren Kosten abgezogen wird. (Gilt nicht, wenn der Förderungswerber eine LAG ist oder in Bezug auf Gemeinden, nachdem diese zu 100% förderfähig sind.)
  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe &
    Sonstige Förderungswerber
  • natürliche Personen,
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
  • juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt, sowie
  • deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen), sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,mit Niederlassung in Österreich, die ein Vorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entsprechend den Zielsetzungen der Sonderrichtlinie zum LE 14-20 Programm verfolgen.

Für LEADER-Kleinprojekte (Projektgesamtkosten max. € 5.700,–) gibt es ergänzend dazu folgende Festlegung:
Förderwerber kann eine gemeinnützigen Organisation, NGO oder Gruppe nicht organisierter Menschen mit gemeinnützigem Ansinnen sein.

Als Förderwerber können keine Gemeinden oder deren Betriebe und keine Parteiorganisationen auftreten.

LEADER-Fördergelder können für Investitionen, Sach- und Personalkosten (+ gewisse Eigenleistungen) beantragt werden. Die Förderung versteht sich dabei als Zuschuss zu anrechenbaren Kosten. (“Nicht anrechenbare oder eingeschränkt förderbare Kosten” siehe Abrechnung)

Beantragt wird in brutto oder netto – je nachdem, ob der Förderungswerber vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.

Und: Die Kosten dürfen nicht vor Einreichung der offiziellen Antragsunterlagen bei der Bewilligenden Stelle angefallen sein. Einzig Planungs- und Beratungskosten zu investiven Vorhaben werden bis zu 6 Monate vor diesem Datum anerkannt.

Sobald das LAG-Management die Projektidee von der Förderwerber/in vorliegen hat, erhält diese ein Feedback und wird zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

Ein kurzer inhaltlicher Austausch mit der LAG-Manager/in gibt Orientierung, ob und wie die Projektidee in die Lokale Entwicklungsstrategie passt und eine LEADER Förderung möglich ist. Weiters muss geklärt werden, ob die Idee etwa aus einer anderen Fördermaßnahme (vom Bund, Land oder gänzlich anderen Förderschienen) gefördert werden könnte. Falls dies zutrifft wird die Förderwerber/in an die jeweilige Stelle verwiesen, da LEADER Förderungen dort zum Einsatz kommen sollen, wo es keine anderen Unterstützungen gibt.

Im Erstgespräch werden sozusagen die Rahmenbedingungen festgelegt

  • Entspricht die Idee der Lokalen Entwicklungsstrategie?
  • Ist das Konzept schlüssig?
  • Welche Vernetzungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie sieht der zeitliche Verlauf einer LEADER Förderung aus?
  • Welche Unterlagen werden für die Einreichung gebraucht?
  • Ist ein schlüssiger Finanzplan vorhanden?
  • Ist die Wirtschaftlichkeit des Projektes geben (bei wertschöpfenden Projekten)?
  • Ist das Projekt nachhaltig?
  • Ist die Finanzierung des Projektes gewährleistet?
  • Liegt die Beurteilung der fachlichen Qualität vor?
  • Was sind die nächsten Schritte?

Das LAG-Management steht den Förderwerber/innen beratend zur Verfügung und bietet bei Fragen Hilfestellungen bis zur Abrechnung des LEADER-Projekts.

Sobald die Projektidee ausformuliert ist und ein schlüssiger Finanzplan vorliegt, wird die Idee vom LAG-Management an die zuständige Förderstelle (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 bzw. die ecoplus), mit der Bitte um fachliche Stellungnahme, weitergeleitet. Im Durschnitt erhält man nach ca. 2-3 Wochen eine Rückmeldung von der zuständigen Förderstelle. Hier kommt es öfters noch zu Fragen oder Ergänzungen, es wird geklärt ob das Projekt als wettbewerbsrelevant eingestuft werden muss…

Die Fragen/Ergänzungen etc. werden mit der Förderwerber/in besprochen und in die Projektidee eingearbeitet.

Sobald die Projektidee als LEADER-förderfähig anerkannt ist und keine sonstigen rechtlichen Einwände bestehen, wird die Förderwerber/in zur nächsten Projektauswahlgruppensitzung eingeladen.

Voraussetzung, drei Wochen vor der nächsten Projektauswahlgruppensitzung, liegen dem LAG-Management die adaptierte und ergänzte Projektidee sowie ein schlüssiger Finanzplan vor, mit jeweils einem Richtangebot.

Die LEADER-Projektauswahlgruppensitzungen finden nach Bedarf aber mindestens 2mal jährlich statt. Sollte schon ein Termin für die nächste Projektauswahlgruppensitzung feststehen, finden Sie diesen unter Terminen & Veranstaltungen.

Jedes Projekt wird vom Projektwerber/in selbst in max. 10 Minuten dem Projektauswahlgruppengremium (PAG) präsentiert.

Inhalte der Präsentation

Inhaltlich kann die Projektskizze zur Vorbereitung herangezogen werden.

Die wichtigsten Eckdaten müssen enthalten sein:

  • Projekttitel
  • Projektträger/in
  • Beschreibung des Projektinhalts mit den geplanten Hauptmaßnahmen
  • Konkretes Ziel und Nutzen des Projekts für die Region
  • Projektlaufzeit von – bis
  • Projektbudget/Kosten/Finanzierung (Kosten müssen mit einem Richtangebot plausibilisiert sein. Die Vorfinanzierung und die Eigenmittel sind von der Projektträger/in zu tragen.)
Bewertungsbogen

Es ist wichtig, dass Sie in Ihre Präsentation die Punkte des Bewertungsbogens wie z. B. Ökologie, Ökonomie, Sozialer Beitrag, Innovationsgrad,… einfließen lassen, damit die Jury die nötigen Informationen für die Bewertung erhält.

Bonusbewertung

Bitte lesen Sie sich auch die Bonusbewertung durch. Damit Sie den Bonus erhalten muss die Mehrheit des Gremiums mindestens 2 Merkmale ankreuzen. Deshalb ist es wichtig, in der Präsentation auf die Kriterien einzugehen. Wenn Sie Kooperationspartner haben, nennen Sie diese bitte, wenn das Projekt einen sehr hohen Innovationsgrad hat, weisen Sie darauf hin.

Kriterien für die Bonusbewertung:

  • mindestens drei Kooperationspartner aufweisen oder
  • mindestens drei Sektoren überspannen oder
  • einen besonders guten Innovationsgrad aufweisen oder
  • eine besonders hohe und/oder nachhaltige Berücksichtigung von Gender- oder Disybility Mainstreaming-Aspekten erkennen lassen
Bonus Landesausstellung

Wenn das Projekt eine ganz besonders hohe Wertschöpfungsrelevanz und Nachhaltigkeit über den Projektzeitraum hinaus für die Bewerbung Landesausstellung 2021 aufweist, kann das Gremium einen zusätzlichen Bonus in der Höhe von 10% vergeben.

Projektbewertung

Bei Bedarf stellen die PAG-Mitglieder Fragen an die Projektwerber/in. Im Anschluss beraten sie sich und geben ihre Bewertungen (0-2 Punkte je Kriterium) auf den standardisierten Bewertungsbögen ab.

Positiv beurteilt ist das Projekt, wenn mindestens durchschnittlich 18 Punkte erreicht werden. Innerhalb einer Woche wird die Projektträger/in, über das Ergebnis der Projektbewertung & Bonusbewertung, vom LAG-Management verständigt. (Sollte das Gremium nicht beschlussfähig sein, muss ein Umlaufbeschluss nachgeholt werden. Die Auswertungszeit verlängert sich.)

Beantragung

Mit einer positiven Bewertung der Projektauswahlgruppe können Sie nun den Förderantrag, in Abstimmung mit dem LAG-Management, zur Einreichung vorbereiten. Achtung ein positiver PAG-Beschluss ist noch keine Förderzusage. Erst der Startschuss zur Fördereinreichung.