Beantragung

Ab der Förderperiode 2023-2027 ist die Beantragung eines LEADER-Projektes nur mehr im Rahmen eines Fördercalls über die digitale Förderplattform der AMA möglich. Nach positivem Beschluss des Projektes im Projektauswahlgremium der LEADER-Region Marchfeld wird das Vorhaben an die bewilligende Stelle im Land Niederösterreich weitergeleitet.

Die Fördereinreichung erfolgt über die Digitale Förderplattform der AMA im Rahmen eines Fördercalls der LEADER-Region Marchfeld.

Sobald ein Förderaufruf geöffnet ist, kann mit der Antragstellung begonnen werden: Diese wird ausschließlich über die digitale Förderplattform (DFP) online durchgeführt. In jedem Fall ist von der förderwerbenden Person eine Handy-Signatur oder ID Austria sowie eine Betriebs- oder Klientennummer der AMA erforderlich (für nicht land-und forstwirtschaftliche Kunden gibt es die Möglichkeit einer Online-Erstregistrierung zum Erhalt einer Klientennummer).

Hierbei unterstützt Sie das LAG-Management.

Für die Einreichung werden u.a. folgende Dokumente benötigt:

  • Kostenübersicht
  • Plausibilisierungsunterlagen wie folgt:
    • Kosten unter € 100,- sind nicht förderfähig
  • Erforderliche Kostenplausibilisierung:
    • bis 1.000 € ist kein Offert notwendig
    • bis 5.000 € ein Offert
    • bis 10.000 € 2 Offerte
    • ab 10.000 € 3 Offerte vorzulegen
  • Achtung: Einhaltung des österreichischen Vergaberechts
  • Projektbeschreibung
  • Projektkosten
  • Projektkurzbeschreibung
  • DeMinimis Formblatt
  • Weitere Beilagen laut Förderantrag

Die Fördersätze für die Umsetzung von Projekten werden wie folgt festgelegt und transparent dargestellt. Alle Projekte und Förderwerberinnen und Förderwerber werden gleich behandelt. Die Bestimmungen des Beihilfenrechtes werden eingehalten. Grundsätzlich gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen (Sach-, Personal- und Investitionskosten) eines Projektes. Im Rahmen der Projektauswahlgruppensitzung wird der endgültige Fördersatz festgelegt. Wichtig! Im Vorfeld muss immer geklärt werden, ob die Idee etwa aus einer anderen Fördermaßnahme (vom Bund, Land oder gänzlich anderen Förderschienen) gefördert werden könnte. Falls dies zutrifft, wird die Förderwerberin oder der Förderwerber an die jeweilige Stelle verwiesen, da LEADER Förderungen nur dort zum Einsatz kommen sollen, wo es keine anderen Unterstützungen gibt.

Projektart Fördersatz
LAG-Management

  • Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Sachkosten inkl. Schulungen, ÖA, Monitoring, Evaluierung
  • Personalkosten, Reisekosten
  • Kosten für Büroinfrastruktur
70%
LAG-Kooperationsprojekte

Transnationale LAG-Kooperationsprojekte

Für Nationale und Transnationale Kooperationsprojekte je nach Projektart

70% (10% Bonus möglich)

80%

GAP-Strategieplan (LE-Mainstreaming Maßnahmen)

Sofern ein LEADER-Projekt einer Spezialmaßnahme (aus der Sonderrichtlinie Projektförderung, einer LE-spezifischen Landesrichtlinie oder direkt aus dem Programm) entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahmen in Bezug auf die Förderintensität angewandt.

Direkt einkommensschaffende Maßnahmen/direkt wertschöpfende Maßnahmen
Studien, Konzepte, Umsetzung
Verpflichtende Einhaltung von beihilferechtlichen Vorgaben, nationale Kooperationsprojekte
30% (10% Bonus möglich)
Nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen/indirekt wertschöpfende Maßnahmen

Studien, Konzepte, Umsetzung
Nationale Kooperatiosprojekte

50% (10% Bonus möglich)
Maßnahmen zu Querschnittszielen wie Bildung, Klima und Umwelt, Demographie, Chancengleichheit, Ehrenamt, Kultur und Identität sowie betreffend unterschiedliche Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, Frauen, Migrantinnen und Migranten und Menschen mit besonderen Bedürfnissen, sofern diese nicht direkt oder indirekt wertschöpfend sind.

Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung, nicht für überwiegende bauliche Maßnahmen und nationale Kooperationsprojekte

70% (10% Bonus möglich)
   
Bonuskriterien
Besonders kooperativ, innovativ, Klimaschutz und Klimawandel, Digitalisierung, Generationen
+10% Bonus

Nach Abschluss des Förderaufrufes findet die Sitzung des LEADER Auswahlgremiums (PAG) statt. Dieses Gremium besteht aus unabhängigen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Region und ist für eine transparente und objektive Auswahl verantwortlich. Dieses Gremium muss zwei Quoten erfüllen: Frauen und Männer müssen einen Anteil vonjeweils  mind. 40% haben. Der Anteil der Zivilbevölkerung muss mind. 51% betragen.

Zu Beginn der Sitzung wird das Projekt ca. 5 Minuten vorgestellt, danach hat das Gremium die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Mittels eines Bewertungsbogens bewerten die Mitglieder anschließend jeden einzelnen Projektantrag und entscheiden über dessen Förderwürdigkeit und dessen Förderhöhe.

Die durchgeführten PAG-Beschlüsse werden vom LEADER-Management in die digitale Förderplattform eingetragen. Das Projekt wird damit bei der Förderstelle zur Prüfung und Genehmigung frei gegeben.

Das Datum der PAG Sitzung gilt als Stichtag für die Kostenanerkennung! Dies ist auch gleichzeitig der Zeitpunkt, zu dem das Projekt gestartet werden kann. Die Förderstelle prüft und bearbeitet den Antrag, kontrolliert ob alle notwendigen Offerte vorhanden sind, ob es rechtliche Vorbehalte gegen das Projekt gibt, ob der Fördersatz richtig gewählt wurde und stellt eventuell Nachforderung von Unterlagen an. In dieser Phase kann es zu Nachfragen bzw. Nachforderungen kommen.

Wenn die Prüfung positiv abgeschlossen ist, erfolgt die Genehmigung durch die bewilligende Stelle. In der Folge erhält die förderwerbende Person eine Fördervereinbarung.