Beantragung

Sie haben einen positiven Beschluss von der Projektauswahlgruppe erhalten und eine Fördersatzhöhe wurde festgelegt. Jetzt können Sie mit der formellen Fördereinreichung beim Land beginnen.
Aber wie funktioniert das?
Auch dabei unterstützt Sie das LAG-Management tatkräftig.

Zur Fördereinreichung benötigen Sie den korrekten Förderantrag. Hierbei unterstützt Sie das LAG-Management. Normalerweise wird der LEADER Förderantrag mit der Vorhabensart 19.2.1 verwendet. Für Kooperationsprojekte und transnationale Projekte werden gesonderte Einreichunterlagen verwendet.

Für LEADER-Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie werden folgende Dokumente benötigt:

  • Förderungsantrag
  • Kostenübersicht
  • inkl. Plausibilisierungsunterlagen wie folgt:
    • Kosten unter € 50,- sind nicht förderfähig
    • für Kosten von € 50,- bis 10.000,-: 2 Angebot oder Preisauskünfte (auch Internetangebote, Werbeprospekte)
    • für Kosten zwischen € 10.000,- bis € 80.000,-: 3 Angebote oder Preisauskünfte
    • Achtung: Einhaltung des österreichischen Vergaberechts
  • Projektbeschreibung
  • Projektkosten
  • Projektkurzbeschreibung
  • Gesonderte Verpflichtungserklärung (bei ecoplus Projekten)
  • DeMinimis Formblatt
  • Weitere Beilagen laut Förderantrag

Je nach Projekt, benötigen Sie entweder die LF3 (Landewirtschaftsförderung) bzw. die  ecoplus Förderunterlagen.
Fragen Sie einfach beim LAG-Management nach.

Die Fördersätze für die Umsetzung von Projekten werden wie folgt festgelegt und transparent dargestellt. Alle Projekte und Förderwerber/innen werden gleich behandelt. Die Bestimmungen des Beihilfenrechtes werden eingehalten. Grundsätzlich gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen (Sach-, Personal- und Investitionskosten) eines Projektes. Im Rahmen der Projektauswahlgruppensitzung wird der endgültige Fördersatz festgelegt. Wichtig! Im Vorfeld muss immer geklärt werden, ob die Idee etwa aus einer anderen Fördermaßnahme (vom Bund, Land oder gänzlich anderen Förderschienen) gefördert werden könnte. Falls dies zutrifft, wird die Förderwerber/in an die jeweilige Stelle verwiesen, da LEADER Förderungen nur dort zum Einsatz kommen sollen, wo es keine anderen Unterstützungen gibt.

Projektansatz und Aktivitäten Fördersatz
LAG-Management

  • Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Sachkosten inkl. Schulungen, ÖA, Monitoring, Evaluierung
  • Personalkosten, Reisekosten
  • Kosten für Büroinfrastruktur
70%
Transnationale Kooperationsprojekte

Für Nationale Kooperationsprojekte gelten die in der Tabelle genannten Fördersätze für die Umsetzung der LES

LAG-Niederösterreich -Kooperationsprojekte

80%

70%

LE-Mainstreaming Maßnahmen

Sofern ein LEADER-Projekt einer Spezialmaßnahme (aus der Sonderrichtlinie Projektförderung, einer LE-spezifischen Landesrichtlinie oder direkt aus dem Programm) entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahmen in Bezug auf die Förderintensität angewandt.

Direkt einkommensschaffende Maßnahmen/direkt wertschöpfende Maßnahmen mit Wettbewerbsrelevanz
Studien, Konzepte, Umsetzung
30% –
10% Bonus möglich
Nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen/indirekt wertschöpfende Maßnahmen

Studien, Konzepte, Umsetzung

55%
5% Bonus
Bildung, Jugendliche, Gender/Frauen, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität etc. (Nicht einkommensschaffende Maßnahmen)

Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung, keine Investitionen

65%
5% Bonus möglich
Kleinprojekte (Kostenuntergrenze 1.000 Euro, Kostenobergrenze 5.700 Euro) 75%
5% Bonus möglich
Für Maßnahmen mit besonderer Relevanz für die langfristige Ausrichtung der Region auf eine Landesausstellung 2021 in der Region Marchfeld +10% Bonus
möglich

Sie haben eine Projektidee und die Kosten belaufen sich zwischen € 1.000 und € 5.700? Wenn Sie auch noch einer gemeinnützigen Organisation, NGO oder Gruppe nicht organisierter Menschen mit gemeinnützigen Ansinnen angehören, dann können wir Ihnen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren anbieten.

Der Projektantrag beschränkt sich dabei auf die Projektskizze und die Angebote, für die im Kostenplan angegebenen Positionen.

Anforderungen & Kriterien:

  • Ihr Projekt bezieht sich auf die LEADER Region Marchfeld?
  • Ihr Projekt liefert einen positiven Beitrag zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie?
  • Sie gehören einer gemeinnützigen Organisation, NGO oder Gruppe nicht organisierter Menschen mit gemeinnützigem Ansinnen an?
  • Die Finanzierung deines Projektes ist gesichert?
  • Ihr Projekt ist nicht wettbewerbsrelevant?
  • Die max. Projektkosten betragen € 5.700,00, die Kostenuntergrenze beträgt € 1.000,00?

Für Kleinprojekte werden maximal 5% des LEADER-Gesamtbudgets aufgewendet. Ist dieser Anteil erreicht, ist eine weitere Förderung von Kleinprojekten nicht mehr möglich.

Für die Abrechnung der Förderung ist ein Tätigkeitsbericht mit ausreichender (auch fotografischer) Dokumentation der Durchführung vorzulegen.
Pro Förderwerber/in können in der gesamten Periode, maximal drei Kleinprojekte genehmigt werden.

Sobald Sie alle Unterlagen zusammengestellt und unterzeichnet haben, übermitteln Sie diese bitte an das LAG-Management. Dort werden die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit vorgeprüft und mit dem Projektauswahlblatt ergänzt. Im Anschluss werden die Unterlagen und an die landesverantwortliche LEADER Stelle (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3) eingeschrieben per Post übermittelt.

Die landesverantwortliche LEADER Stelle (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung -LF3) überprüft nochmals die Vollständigkeit des Förderantrages und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sobald alle Unterlagen komplett vorliegen, wird die Projektträger/in schriftlich von der Förderstelle über die weitere Vorgehensweise bzw. Weiterleitung an die ecoplus informiert. Auf diesem Schreiben steht das Datum, wann der Antrag bei der Förderstelle eingelangt ist. Dieses Datum gilt als Stichtag für die Kostenanerkennung, wenn das Projekt genehmigt wird.

Sowohl bei der Abt. LF3 (Landwirtschaftsförderung) als auch bei der ecoplus werden mehrmals jährlich Projekte, von einem Komitee, geprüft und genehmigt. Es kann ca. 2-6 Monaten dauern, bis Sie die Fördervereinbarung erhalten.

Mit Erhalt der Fördervereinbarung, können Sie mit der Projektumsetzung beginnen.